Palworld steht aktuell in der Kritik einiger Spieler. Der Steam-Hit soll von Pokémon geklaut haben. Wir haben den bekannten Anwalt Christian Solmecke gefragt, ob und welche Grundlage es für Nintendo gäbe, um erfolgreich gegen Palworld zu klagen.
Wieso steht Palworld in der Diskussion? Palworld ist ein erfolgreiches Spiel, das im Januar 2024 auf Steam erschien und als „Pokémon mit Knarren“ gilt.
Jedoch wird das Spiel eben wegen der großen Ähnlichkeit zu den bekannten Taschenmonstern von einigen Spielern kritisiert. Man wirft den Machern vor, die Designs bekannter Pokémon einfach mit kleinen Änderungen in das eigene Spiel geworfen habe. Mehr rund um die Diskussionen könnt ihr hier nachlesen.
Da stellt sich unweigerlich die Frage, ob Nintendo denn nun gegen Palworld erfolgreich klagen könnte. MeinMMO hat beim Anwalt Christian Solmecke nachgefragt, ob Nintendo denn rechtlich gegen das Steam-Spiel vorgehen könnte. Wir wollten wissen:
ob es bei Palwold eine Grundlage für Nintendo gäbe, um erfolgreich klagen zu können
auf was genau Nintendo klagen müsste
was gegeben sein müsste, damit Palworld wirklich das Copyright von Pokémon / Nintendo verletzt
Christian Solmecke hat sich auf Internet- und Medien-Recht spezialisiert und arbeitet als Rechtsanwalt und Partner bei der Kölner Kanzlei WBS.LEGAL. Zuvor war er als Journalist unter anderem beim Westdeutschen Rundfunk tätig.
Er betreibt zudem mit seiner Kanzlei einen YouTube-Channel und erlangte als „Internet-Anwalt“ Bekanntheit. In seinen Videos greift er oftmals aktuelle Themen im Bereich Internet und Gaming auf und beantwortet rechtliche Fragen.
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„Am wichtigsten könnte hier das Urheberrecht werden“
Das antwortete uns Christian Solmecke: „Nintendo stehen bei Ähnlichkeiten grundsätzlich mehrere Schutzrechte zu, auf deren Grundlage es gegen Palworld vorgehen könnte. Dabei können wir dies zwar nur nach deutschem Recht begutachten, jedoch gibt es in den USA ähnliche Schutzrechte.
Am wichtigsten könnte hier das Urheberrecht (in den USA Copyright) werden. Es entsteht in Europa automatisch mit dem Schöpfungsakt und umfasst z.B. die visuelle Gestaltung von Figuren oder des Spiels. Wenn dann ein anderes Spiel prägende Teile davon übernimmt, könnte das Urheberrechte verletzen. Hier kommen Abmahnungen und Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz in Betracht. Der Unterschied im Copyright der USA ist, dass es dort zunächst angemeldet werden muss. Das dürfte hier aber der Fall sein.
Dann könnten gegebenenfalls noch Design- und/oder Markenrechte verletzt sein. Hier kommt es auch in der EU darauf an, ob z.B. das Design von einer Figur oder anderer prägender Spielmerkmale im Register eingetragen ist oder sich Nintendo Markenrechte z.B. an einer Figur gesichert hat. Wer sich da dranhängt, kann deswegen ebenfalls abgemahnt und verklagt werden.
Schließlich ist in Deutschland auch ein Vorgehen nach Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 3 Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) denkbar, wenn hier ein Wettbewerber z.B. die Wertschätzung der nachgeahmten Ware unangemessen ausnutzt.“
Damit könnte Nintendo (nach deutschem Recht) durchaus gegen das „Pokémon mit Knarren“ klagen. Bisher gab es seitens der Pokémon-Macher aber noch keine Klage gegen Palworld.
Jedoch ist Nintendo dafür bekannt, rigoros die eigene Marke rechtlich zu verteidigen. Es wurden etwa schon Fan-Projekte abgebrochen oder Entwickler verklagt.
So stampfte der Videospielhersteller etwa auch ein Projekt ein, in dem ein Künstler handgemalte Guides zu mehreren Nintendo-Spielen machen wollte: Künstler sammelt 270.000 Euro für handgemalte Guides – Nintendo klagt, stampft das Projekt ein