Die brasilianische Verbraucherschutzbehörde Procon-SP hat Nintendo in einer Pressemitteilung vom 25. Juni 2025 zu einer Abänderung ihrer Endnutzervereinbarung aufgerufen.
Konkret geht es hierbei darum, dass Nintendo berechtigt ist, Nintendo Switch 2-Konsolen dauerhaft den Zugang zu jeglichen Online-Services zu verwehren. Diese umgangssprachlich auch „Bricking“ genannte Praxis findet dann Anwendung, wenn ein Nutzer die Konsole anders nutzt, als von Nintendo vorgesehen. Das schließt insbesondere die Verwendung von Raubkopien ein. In diesem Fall bekommt man den Fehlercode „2124-4508“ angezeigt und kann nicht länger mit der Konsole ins Internet, was auch den Nintendo eShop sowie das Herunterladen von Updates umfasst. Da dies nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, ist es möglich, dass man beim Erwerb einer gebrauchten Nintendo Switch 2 eine gesperrte Konsole erhält, weshalb hier äußerste Vorsicht geboten ist.
Procon-SP hat das Vorgehen von Nintendo nun offiziell als rechtswidrig eingestuft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Demnach soll das Unternehmen innerhalb von 20 Tagen auf die Vorwürfe reagieren. Eine Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass Nintendo in Brasilien keine offizielle Niederlassung hat, weswegen hier der amerikanische Geschäftszweig konsultiert werden musste. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.
Seid ihr bei dieser Thematik eher auf Nintendos Seite, oder findet ihr es richtig, dass rechtliche Schritte eingeleitet wurden?
Procon-SP
