Niemand außer Nintendo darf ab jetzt Monster beschwören und direkt kämpfen lassen – Das könnte ziemlich vielen Games Probleme bereiten

Nintendo hat in den USA ein Patent angemeldet, das ihnen die Rechte an einer wichtigen Gameplay-Mechanik sichert. Die nutzen allerdings auch viele Spiele, die nicht von Nintendo entwickelt werden – nicht nur Palworld.

Was wurde patentiert? Konkret geht es um U.S. Patent Nr. 12.403.397, dass sich Nintendo am 9. September 2025 in den Vereinigten Staaten von Amerika sichern konnte. Dieses wurde gemeinsam mit U.S. Patent Nr. 12.409.387 genehmigt.

Letzteres sorgt aber für bei weitem für weniger Aufsehen, denn Nr. 12.403.397 dreht sich um das beschwören und steuern zusätzlicher Spielfiguren für Spiele, die auf Konsolen und ähnlichen Geräten laufen: Hier geht es darum, dass sich Nintendo die Art und Weise gesichert hat, wie ein Charakter einen zweiten hervorruft oder beschwört. Dieser zweite kann kämpfen und im Falle eines Kampfes vom ersten Charakter dafür eingesetzt werden.

Das trifft als Mechanik in ihrer Grundform aber nicht nur auf Nintendos Pokémon-Reihe oder eben Palworld zu, sondern auch auf so einige andere Spiele.

Ein Patent sie alle zu knechten – Oder doch nicht?

Welche Spiele nutzen solche Mechaniken? Die grundsätzliche Mechanik des einen kampffähigen zweiten Charakter beschwören und in den Kampf schicken, ist nicht neu. Sie ist sogar in ihrer Basis-Form auch in richtig vielen Spielen enthalten, wie eben in Palworld. Hier ein paar Beispiele:

Final Fantasy XIV

Der Chocobo des eigenen Charakters kann für Kämpfe in der Oberwelt gerufen und auf Gegner gehetzt werden.

ARK: Survival Evolved

Im Game können Kreaturen gezähmt und im Kampf verwendet werden.

Dragon’s Dogma 2

Hier können Vasallen angeheuert werden, die auf Befehle reagieren.

Ni no Kuni: Fluch der Weißen Königin

Es werden Vertraute trainiert, die im Kampf für einen kämpfen können.

Diablo & Path of Exile

Pet-Builds wie Nekromanten, Hexendoktoren oder Beschwörer rufen ebenfalls Kreaturen, die dann für sie kämpfen können.

Baldur’s Gate 3

Mit Zaubern können zum Beispiel Verbündete, Elementare oder Kreaturen anderer Dimensionen gerufen werden. Hund Kratzer wird auch ganz konkret mit einem Ball gerufen.

Magic The Gathering: Arena

Hier werden Monster beschworen, die die eigenen Lebenspunkte verteidigen.

Aber: Patente können nicht rückwirkend auf bereits erschienene Spiele angewendet werden. Nintendo kann also nicht zu Blizzard gehen uns ihnen den Nekromanten verbieten. Oder versuchen, Kratzer aus Baldur’s Gate 3 zu tilgen.

Anders sieht es wiederum bei Spielen aus, die aktuell noch entwickelt werden. Zum Beispiel ganz konkret könnte Aniimo betroffen sein, ebenso Palworld. Oder jedes andere Spiel, dass etwa Klassen mit Pet-Builds oder Begleiter nutzt. Und das werden auch aktuell in der Entwicklung nicht wenige Titel sein.

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Wo liegt der Knackpunkt? Tatsächlich kann das Patent eben nicht rückwirkend angewendet werden und ist auch unglaublich spezifisch. Es spricht ganz konkret von zwei Modi:

Aktion 1 ist das Beschwören. Entweder wird die zweite Figur direkt auf einen Gegner beschworen und so ein Kampf gestartet (Modus 1) oder sie läuft neben Figur eins her. Zweiteres Szenario kann dann zu Modus 2 führen, in dem Figur 1 bzw. der Spieler Figur 2 auf einen Gegner schickt und so einen Kampf initiiert.

Auf Palworld trifft das etwa nur zum Teil zu: Aktuell kann ein Pal nicht direkt auf einen Gegner beschworen und so ein Kampf inszeniert werden. Modus 1 würde entsprechend schon einmal nicht gelten. Je nachdem, ob aber beide Modi oder nur einer möglich sein müssen, kann das für die Palworld-Entwickler ein Problem werden.

Am Ende kommt es darauf an, ob sämtliche Details, die im Patent genannt werden, gleichzeitig auf ein Spiel zutreffen müssen oder nicht. Das ist aber eine Auslegungssache, der sich qualifizierte Patentanwälte annehmen müssen. Allgemein steht speziell dieses Patent in der Kritik. Unter anderem meldete sich bereits ein Anwalt zu Wort: Anwalt äußert sich zu Streit zwischen Nintendo und Palworld, findet Zulassung von neuem Patent „höchst ungewöhnlich“

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