Eine ganze Abteilung muss jetzt aufs Homeoffice verzichten, weil einige einen Trick genutzt haben, um Produktivität vorzutäuschen

Im Vereinigten Königreich muss eine ganze Abteilung aufs Homeoffice verzichten. Einige Mitarbeiter hatten Tricks genutzt, um Arbeit vorzutäuschen. Die Greater Manchester Police (GMP) will hart gegen die Mitarbeiter vorgehen.

Die Greater Manchester Police (GMP) im Vereinigten Königreich hat die Homeoffice-Privilegien für eine gesamte Abteilung ausgesetzt, nachdem man feststellen musste, dass mehrere Mitarbeiter Tricks eingesetzt hatten, um Produktivität vorzutäuschen.

Laut dem englischsprachigen Magazin The Register werden mindestens 26 Personen wegen Fehlverhaltens angeklagt, nachdem eine Untersuchung ergeben hatte, dass sie wahrscheinlich „Key Jamming“ betrieben haben: Man legt einen Gegenstand auf eine Taste, damit diese dauerhaft gedrückt wird.

Terry Woods, Chief Constable der GMP erklärte in einer Stellungnahme, dass so ein Veralten nicht in Ordnung sei. Denn immerhin würden die städtischen Gemeinden für die Mitarbeiter Geld bezahlen:

Das ungewöhnliche Tastenverhalten ist auf wiederholtes Drücken von Tasten zurückzuführen und könnte durch einen Gegenstand verursacht worden sein, der auf der Tastatur liegen geblieben ist und eine Taste gedrückt hält.

Unsere Gemeinden verdienen es, dass ihr Geld sinnvoll eingesetzt wird, und wenn vorsätzliches Verhalten nachgewiesen wird, können Sie sicher sein, dass wir in dieser Angelegenheit entschlossen vorgehen werden.

Die Mitarbeiter waren aufgeflogen, nachdem die Behörde Keylogger installiert hatte, um sicherzustellen, dass dienstliche Laptops und andere Geräte nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. Eine Maßnahme, die in Deutschland nicht ohne weiteres erlaubt wäre.

Keylogger und ähnliche Software ist in Deutschland grundsätzlich verboten

Wäre so etwas in Deutschland erlaubt? Nein, Firmen in Deutschland dürfen Keylogger und ähnliche Software grundsätzlich nicht einsetzen, um Mitarbeiter – etwa im Homeoffice – zu überwachen. Eine solche Maßnahme ist nur unter sehr strengen rechtlichen Voraussetzungen erlaubt. Das erklärt etwa die IG Metall auf ihrer Webseite.

Der Einsatz von Keylogger-Programmen zur Überwachung von Mitarbeitenden ist nach deutschem Arbeitsrecht und dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 32 Abs. 1 BDSG) nur zulässig, wenn ein konkreter, durch Tatsachen belegbarer, Verdacht auf eine Straftat oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung besteht. Eine allgemeine, verdeckte Kontrolle ohne Anlass ist in Deutschland offiziell verboten. Darauf verweist etwa die Webseite Kenjo.io.

Für Firmen, die dabei erwischt werden, heimlich ihre Mitarbeiter zu tracken, kann ein Verstoß richtig teuer werden. Es droht eine Strafe von bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes.

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Eine andere Firma schaffte gleich das Homeoffice ab, um Kosten zu sparen. Doch die Mitarbeiter kämpfen gegen die Pläne des Arbeitgebers. Mit überraschenden Folgen: Ein Viertel der Belegschaft kündigt und Streiks erschüttern das Unternehmen: Ein Unternehmen schaffte das Homeoffice ab und hat jetzt ein ungewöhnliches Problem: 25 % der Mitarbeiter kündigen

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