Team hinter Demon Slayer ist sauer, weil jemand den neuen Trailer zu früh geleakt hat, droht mit harten Konsequenzen

Um den Start der kommenden Film-Trilogie von Demon Slayer zu bewerben, zeigte das Team hinter dem Anime den allerersten Film erneut in den japanischen Kinos. Zum Ende gab es ein besonderes Schmankerl, das jetzt allerdings für viel Aufregung sorgt.

Was gab es zu sehen? Am 9. Mai 2025 erschien erneut der allererste Film zu Demon Slayer, Mugen Train, in den japanischen Kinos. Der Film fasst die ersten sieben Episoden der zweiten Staffel zusammen. Tanjiro und seine Freunde schließen sich Rengoku an, der in einem mysteriösen Zug einen Dämon bezwingen will.

Während der Vorstellung gab es nebenbei noch einen bislang unveröffentlichten Trailer zum kommenden Film Infinity Castle. Der letzte Handlungsbogen des Mangas zu Demon Slayer wird als Dreiteiler im Kino veröffentlicht, beginnend mit Infinity Castle.

Der Trailer sollte wohl den Hype rund um den kommenden Kinofilm anschüren. Doch das Team von Demon Slayer ist mittlerweile wütend über das Verhalten der Fans.

Fans von Demon Slayer könnten ins Gefängnis kommen

Was war das Problem? Während der Vorstellung gab es mehrere Zuschauer, die den Trailer heimlich mitfilmten. Sie veröffentlichten den Trailer in den sozialen Medien, wo mehrere Fans das exklusive Videomaterial schauen konnten.

Dadurch haben die Leaker dem Demon-Slayer-Team die Chance genommen, den Trailer nach den Kino-Aufführungen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Auf X zeigt sich der Account des Teams sichtlich wütend. Es droht sogar mit harschen Konsequenzen.

Was droht den Leakern? Der Account klärt auf, dass das heimliche Mitfilmen eine Straftat ist. Beim Hochladen begehen die Leaker zudem eine Urheberrechtsverletzung. In Kombination kann das in Japan bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe führen oder zu einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 60.720 Euro. Im schlimmsten Fall kann sogar beides drohen.

Ein heimlich aufgenommenes Video des kinoexklusiven Trailers für den „Mugen Castle Arc“, der am Ende des Hauptfilms der derzeit gezeigten Wiederaufführung von „Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba the Movie: Mugen Train“ spielt, wurde im Internet gefunden.

Das heimliche Filmen in einem Kino ist nach dem „Gesetz zur Verhinderung des heimlichen Filmens in Filmen“ (Gesetz zur Verhinderung des heimlichen Filmens) eine Straftat.

Darüber hinaus ist das Hochladen von heimlich aufgenommenem Filmmaterial auf X, YouTube, TikTok, Facebook usw. eine Urheberrechtsverletzung.

Jede Urheberrechtsverletzung, die gegen das Gesetz zur Verhinderung von Filmpiraterie und das Urheberrechtsgesetz verstößt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 10 Millionen Yen oder beidem bestraft werden.

Mit dieser Drohung will das Team von Demon Slayer alle mahnen, die den Trailer heimlich mitfilmen. Sie erhoffen sich dadurch wohl, dass sich die Zuschauer zweimal überlegen, ob sie den Trailer im Internet hochladen.

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Es gab schon mehrere Fälle, in denen ein Urteil gegen Leaker vollstreckt wurde. Ein Spieler hatte auf seinem YouTube-Kanal Story-Spoiler und -Zusammenschnitte veröffentlicht. Hier musste er sowohl ins Gefängnis als auch eine Geldstrafe bezahlen: Mann wird zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er Gameplay und Spoiler auf YouTube postete

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