Die Spielsteuervorrichtung der Wii hat – in Form der Wii Remote – für einen ordentlichen Ruck in der Videospielwelt gesorgt – und Nintendo maßgeblich aus der einstigen Krise geholt. Entsprechend emsig war und ist Nintendo auch heute noch, wenn es um den Schutz der eigenen Produkte geht. Ein solcher Schutzmechanismus setzte beispielsweise 2010 ein, als man eine Patentverletzung verursacht durch von der Bigben Interactive GmbH veröffentlichtes Hardware-Zubehör für die Wii sah und vorm deutschen Landgericht in Mannheim klagte.
Relativ schnell wurde seitens des Gerichts bestätigt, dass eine Verletzung des Patents mit der Bezeichnung „EP 1 854 518“ vorlag. Das Patent beschreibt eine Spielsteuervorrichtung mit den für Nintendos Wii Remote charakteristischen ergonomischen Aspekten in Verbindung mit Sensortechnologie einschließlich einer Kamera und eines Beschleunigungssensors. Über diese erste Entscheidung berichteten wir übrigens damals schon.
Die Bigben Interactive GmbH gab sich mit der Entscheidung aber nicht zufrieden, sondern legte Berufung ein, sodass sich die nächste gerichtliche Instanz, das Oberlandesgericht Karlsruhe, mit dem Fall beschäftigen musste. Hier mahlten die Mühlen durchaus langsamer (oder genauer), sodass erst 2017 eine Entscheidung folgte; danach wurde das Urteil des LG Mannheim aber vollumfänglich bestätigt.
Bigben ließ jedoch nicht locker und griff parallel die bloße Existenz des Patents (aus rechtlicher Sicht) an. Doch auch hier hagelte es Niederlagen sowohl auf europäischer (beim Europäischen Patentamt sowie dazugehöriger Beschwerdekammer) als auch höchstrichterlicher deutscher Ebene (vor dem Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof).
Im nun kürzlich abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurde, wieder zurück beim Landgericht Mannheim, über die Höhe des an Nintendo zu zahlenden Schadenersatzes entschieden. Auch dieses Verfahren hat sich über mehrere Jahre gezogen, wobei wohl ein Großteil der Verzögerungen auf die Kappe von Bigben gehen. Damit beißt sich die Schlange nun aber sprichwörtlich selbst in den Schwanz: Laut Urteil muss Bigben rund 4 Millionen Euro Schadenersatz an Nintendo zahlen. Hinzu kommen allerdings noch Prozesszinsen sowie Verfahrenskosten, sodass sich dieser Betrag vor allem aufgrund seiner langen Dauer auf insgesamt fast 7 Millionen Euro erhöht.
Nun kommt es allerdings wie es vermutlich kommen musste: Bigben hat auch gegen diese Entscheidung Berufung beim OLG Karlsruhe eingelegt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig, kann aber gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckt werden.
Wenn ihr in die Rolle von Bigben schlüpfen müsstet: Wann hättet ihr die Reißleine gezogen?
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